1. Führen und organisieren

Prozessschritt 11.1 Unternehmensziele Sicherheit und Gesundheit

Wesentliche Voraussetzungen für Ihren Unternehmenserfolg sind hochwertige Produkte und Leistungen, gute Arbeitsbedingungen und reibungslose Abläufe sowie motivierte und gesunde Beschäftigte. Um Ihr Unternehmen erfolgreich, sicher und gesundheitsgerecht

zu führen, machen Sie allen Beschäftigten deutlich, dass Sicherheit und Gesundheit sowie gute Zusammenarbeit zu den wichtigen Unternehmenszielen, ausgehend von Ihrer Unternehmenspolitik gehören.

Basisschritte
  • Unternehmensziele mit integriertem Arbeitsschutz eindeutig schriftlich formulieren und allen bekannt machen.
  • Auf Grundlage der allgemeinen Unternehmensziele messbare Unterziele jährlich festlegen und Zielerreichung überprüfen..
  • Allen Beschäftigten deutlich machen, dass die Unternehmensleitung Wert auf die Umsetzung der Unternehmensziele legt.

1.2. Aufgaben, Verantwortungen, Anweisungen, Mittel

Um effektiv und effizient handeln zu können, müssen alle Führungskräfte und Beschäftigten in Ihrem Unternehmen das Arbeitssystem kennen und genau wissen, was ihre Aufgaben und ihre Verantwortung auch im Arbeitsschutz sind und welche Mittel ihnen zur Verfügung stehen.

Basisschritte
  • Verpflichtungen ermitteln – zum Beispiel für das Unternehmen geltende staatliche und berufsgenossenschaftliche Regelwerke, Auflagen von Behörden; auf die Hilfen der BG zurückgreifen – CD-ROMs zu Arbeitssystemen einzelner Branchen nutzen.
  • Für jede Führungskraft Pflichten und Aufgaben inklusive der Aufgaben im Arbeitsschutz klar abgrenzen, festlegen und schriftlich übertragen – zum Beispiel per Arbeitsvertrag oder in einer speziellen Pflichtenübertragung. Gegebenenfalls auch einen AMS-Beauftragten festlegen.
  • Alle Betroffenen über Verantwortungsbereiche und Arbeitsaufgaben im Unternehmen oder im Arbeitsbereich informieren, damit es zu keinen Missverständnissen kommt.
  • Beschäftigte zu sicherem und gesundheitsgerechtem Arbeiten verpflichten.
  • Bei bestimmten Arbeiten eine spezielle Erlaubnis erteilen – zum Beispiel Schweißarbeiten.
  • Für jede Führungskraft die zur Realisierung der Anweisungen und Arbeitsaufträge notwendigen Mittel festlegen.

1.3. Personaleinsatz

Gute Arbeit und hochwertige Arbeitsergebnisse erzielen Sie nur, wenn Sie die Beschäftigten ihren Fähigkeiten entsprechend einsetzen. Das gilt auch für Aushilfen, Telearbeitskräfte oder Zeitarbeitskräfte.

Basisschritte
  • Festlegen, welche Kompetenzen und Qualifikationen für die einzelnen Arbeitsaufgaben erforderlich sind und Beschäftigte entsprechend einsetzen. Dabei auch psychische und körperliche Anforderungen beachten.
  • Spezielle Nachweise über Qualifikationen und andere Voraussetzungen überprüfen und dokumentieren – zum Beispiel Führerschein, Sachkunde-Nachweise, Gabelstapler Ausbildung, spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für Bildschirmarbeiten oder Fahr- und Steuertätigkeiten.
  • Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende sowie stillende Mütter berücksichtigen.
  • Neue Beschäftigte, Aushilfen, Telearbeitskräfte und Zeitarbeitskräfte haben die notwendigen betriebsspezifischen Qualifikationen.

1.4. Dokumentation

Um die Gestaltung der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen bei gleichbleibend guter Qualität besser steuern zu können, sollten Sie die Maßnahmen dokumentieren. Das trägt auch zur Rechtssicherheit Ihres Unternehmens bei. Wenn Sie die Praxishilfen und sonstigen

Dokumente des AMS – Arbeitsschutz mit System sammeln, dann können Sie sicher sein, dass Sie Ihren Verpflichtungen nachkommen.

Basisschritte
  • Verantwortlich festlegen, wer die nach dem staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerk notwendigen Unterlagen dokumentiert.
  • Ermitteln, welche Unterlagen auf Grundlage von Vorschriften zu erstellen sind.
  • Festlegen, welche Dokumente und Formulare geführt werden.
  • Festlegen, wie die Aktualisierung der Dokumente sichergestellt wird.
Transparenter Arbeitsschutz

Wolfgang von Sigriz
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Sicherheitsingenieur und
Fachkraft für Arbeitssicherheit