7. Verbesserung des AMS vornehmen

Prozessschritt 77.1. Bewertung des AMS

Mit den ersten sechs Prozessschritten des AMS – Arbeitsschutz mit System – haben Sie ein Arbeitsschutzmanagementsystem in Ihrem Unternehmen aufgebaut. Das AMS hilft, die Gestaltung der Arbeit in Ihrem Unternehmen kontinuierlich zu verbessern. Um die Wirkung des AMS in den Arbeitsprozessen feststellen zu können, müssen Sie das System regelmäßig bewerten und überprüfen, wie die Prozesse in Ihrem Unternehmen funktionieren.

Basisschritte
Das AMS ist mindestens jährlich zu bewerten. Diese Bewertung kann mit Hilfe der BG-Auditfrageliste auf zwei Arten durchgeführt werden:

  • intern von Ihnen selbst und/oder
  • extern von Dritten wie beispielsweise von geschulten Auditoren oder auch einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Dieses Verfahren ist festzulegen; Ziel des Audits ist in jedem Fall, die Qualität der Umsetzung der durchgeführten Prozessschritte des AMS – Arbeitsschutz mit System – zu überprüfen, zu bewerten und Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen festzulegen. In kleinen Unternehmen ist die Bewertung des Audits bereits die Bewertung des AMS. In mittelständischen Unternehmen, in denen das Audit von Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit oder externen Auditoren vorgenommen wird, ist die Bewertung durch die Unternehmensführung ein zusätzlicher Schritt (Management Review).

7.2. Kontinuierliche Verbesserung

Es ist sicherzustellen, dass das AMS kontinuierlich verbessert wird. Nur wenn das gesamte Arbeitsschutzmanagementsystem kontinuierlich an die neuen Maßnahmen angepasst und verbessert wird, können Sie die Möglichkeiten des AMS für eine optimale präventive Gestaltung der Arbeit nutzen.

Basisschritte
  • Nach der Bewertung des AMS über Verbesserungsmöglichkeiten nachdenken und festlegen, welche Möglichkeiten der Verbesserung es gibt – zum Beispiel mit Führungskräften/Projektverantwortlichen und Beschäftigten, in größeren Unternehmen auch mit dem Betriebsrat beziehungsweise im Arbeitsschutzausschuss.
  • Festgelegte Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen beschließen, Verantwortlichen für die Umsetzung benennen und Zeitpunkt festlegen, bis wann die Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt sein müssen.
  • Die Korrektur- und Verbesserungsmaßnahmen überprüfen und weiteren Verbesserungsprozess einleiten.
  • Für Korrekturen und Verbesserungsmaßnahmen die Unterstützung externer Experten nutzen (BG Präventionsberater, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt).
Transparenter Arbeitsschutz

Wolfgang von Sigriz
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Sicherheitsingenieur und
Fachkraft für Arbeitssicherheit