4. Beschäftigte informieren und beteiligen

Prozessschritt 44.1. Information der Beschäftigten

Ihre Beschäftigten können ihre Arbeitsaufgabe nur produktiv, sicher und gesundheitsgerecht durchführen, wenn Sie als Unternehmer ihnen alle für ihre Arbeitsaufgabe notwendigen Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Arbeitsaufgabe, die Arbeitsabläufe, die Abstimmungsprozesse oder die Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Fehlende Information ist einer der wesentlichen Gründe für Unzufriedenheit, Fehler, Zeitverluste und Unfälle

Basisschritte
  • Die Beschäftigten (auch Aushilfen und Telearbeitskräfte) regelmäßig über die Gefährdungen bei der Arbeit sowie über sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten informieren (unterweisen).
  • Die Unterweisungen dokumentieren.
  • Sicherstellen, dass die Beschäftigten alle Informationen erhalten, die sie für die Bewältigung ihrer Arbeitsaufgabe benötigen.
  • Staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zur Verfügung stellen.

4.2. Kommunikationswege

Viele Störungen, unnötige Belastungen, Ärger und Zeitverluste wären vermeidbar, wenn die Kommunikationswege im Unternehmen vereinbart und allen Beteiligten bekannt wären. Auch viele Konflikte, schlechte Stimmungen und Probleme in der Zusammenarbeit haben in ungenügender oder nicht kooperativer Kommunikation ihre Ursache.

Basisschritte
  • Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen vereinbaren und festlegen, wie die Kommunikation im Unternehmen zu erfolgen hat (Kommunikationswege).
  • Die Kommunikationswege bei Störungen, Mängeln und Unfällen festlegen oder gemeinsam mit den Beschäftigten vereinbaren.

4.3. Beteiligung der Beschäftigten

Kaum jemand kennt die Ursachen für Probleme, Störungen und Unfälle bei der Arbeit besser als die Beschäftigten selbst. Gleichzeitig zeigen viele gute Beispiele von Unternehmen, dass die Beschäftigten dann ihre ganzen Kompetenzen einbringen und hohe Leistungsbereitschaft zeigen, wenn sie glaubwürdig an der Gestaltung ihrer Arbeitsaufgabe beteiligt sind.

Basisschritte
  • Mit den Führungskräften und Projektverantwortlichen vereinbaren oder festlegen, dass sie bei allen Planungen und Arbeitsaufgaben die Erfahrung der betroffenen Beschäftigten anhören und Probleme gemeinsam mit ihnen besprechen.
  • Ein Verfahren im Unternehmen vereinbaren, wie Beschäftigte Verbesserungsvorschläge für Arbeitsprozesse oder Schutzmaßnahmen einbringen können und wie mit diesen Vorschlägen umgegangen wird.

4.4. Qualifizierung und Weiterbildung

Die Fähigkeiten, kontinuierliche Lernprozesse in Gang zu halten, entscheiden heute über Wettbewerbsvorteile. Für viele Arbeitsaufgaben – auch im Bereich des sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitens – benötigen Ihre Beschäftigten zudem spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Qualität dieser Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die Möglichkeiten zum ständigen Lernen bestimmen wesentlich die Qualität der Arbeit und der Arbeitsergebnisse. Die BG bietet ein breites Aus- und Weiterbildungsangebot für Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte.

Basisschritte
  • Sind für Arbeitsaufgaben spezielle Kompetenzen und Qualifikationen – siehe Prozessschritt 1.3. – erforderlich, ist die entsprechende Aus-/Weiterbildung zu organisieren oder zu ermöglichen.
  • Gesetzlich oder vertraglich geforderte Aus- und Weiterbildung ermöglichen – zum Beispiel bestimmte Kenntnisse für befähigte Personen, Gabelstaplerfahrer.
  • Für Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen (aufgrund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen) intensive Einarbeitung und gegebenenfalls Aus- und Weiterbildung organisieren.
Transparenter Arbeitsschutz

Wolfgang von Sigriz
Diplom-Wirtschaftsingenieur (FH)
Sicherheitsingenieur und
Fachkraft für Arbeitssicherheit